AUFLAGEN AN DEN DOMAININHABER:
1.)
Sitz: Wohnsitz,
ein Büro oder ein Lizenznehmer mit Adresse in der Europäischen
Union. Daher sind NICHT berechtigt: Schweiz, Liechtenstein,
Kroatien, Rumänien, Bulgarien..
2.)
AGBs:
Der
Domaininhaber muss den AGBs des Registrars und der Registrierungsstelle
zustimmen.
3.)
Antragsstellung:
Die Antragsstellung muss direkt über einen Akkreditierten
EU-Registrar erfolgen. Eine Bestellung über einen Webdesigner
oder Provider ist nur unter sehr engen Bestimmungen überhaupt
zulässig. Werden diese nicht eingehalten, droht der
Entzug der bereits delegierten Domain!
Prüfen
Sie daher vorab, ob Ihr Geschäftspartner EU-Registrar
ist unter:
http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=en
AUFLAGEN
AN DEN DOMAINNAMEN:
1.)
Erlaubt sind folgende Zeichen:
Buchstaben des Alphabets A-Z, Zahlen 0-9 und Bindestrich(e).
2.)
Bindestrich: Ein
Bindestrich darf nicht an dritter oder vierter Stelle des
Domainnamens oder am Anfang oder Ende der Domain stehen.
3.)
IDN-Domains:
Umlaut-Domains (öäü.eu,..) werden vorerst
nicht registrierbar sein.
4.)
Länge der Domain: Die
maximale Zeichenanzahl liegt zwischen mindestens 2 und maximal
63 Zeichen.