Häufig
gestellte Fragen:
ZEITPLAN
DER EU-VORREGISTRIERUNGSPHASEN UND DER ALLGEMEINEN VERGABE
F:
Markenrecht – wir haben das Markenrecht (Wortmarke)
für xxx-immobilien. Berechtigt uns diese Marke auch
die Domain „Immobilien.eu“ bereits in der ersten
Sunrise Periode zu schützen ?
A:
Das „Rule-Book“ – also die detaillierte
Verordnung, wie genau die Prüfung durch die internationale
Unternehmensberatung PriceWaterhouseCooper stattfinden wird,
sollte im Laufe des Monats September 2005 online unter:
http://www.validation.pwc.be
und unter http://eurid.eu
publiziert werden. Danach kann ich diese Frage korrekter
beantworten. Sicher ist derzeit, dass eine gültige
Marke jedes Mitgliedslandes „gleich viel“ wert
sein wird. Es ist somit nicht nötig eine Gemeinschaftsmarke
zu besitzen. Die beschriebene Marke wird Ihnen die Möglichkeit
geben xxx-immobilien.eu und xxximmobilien.eu zu registrieren.
Meiner Meinung nach, wird jedoch die Registrierung von immobilien.eu
damit nicht möglich sein.
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F:
Wie kann ich meine Domainbestellung verfolgen?
A:
Sie erhalten bei Aktualisierer einen eigenen Kundenlogin
(kostenlos). Innerhalb dieses Bereiches sehen Sie vorab
Ihre von Ihnen angelegte „Wunschliste“ an Domains,
und nach Zahlung sehen Sie die Bestätigungmitteilung,
dass wir die jeweiligen Domains zu den jeweiligen Sunrisephasen
einreichen werden. Nach Start der Übermittlung an EURid
wird eine spezielle .eu Whois-Datenbank auf den Seiten der
EURid zur Verfügung gestellt. Diese ermöglicht
es Ihnen, für den eingegebenen Domainnamen folgende
Daten abzurufen:
1.)
Wieviele
Anträge hat EURid für diesen Domainnamen erhalten
und in welcher Reihenfolge kamen diese Anträge in das
Registrierungssystem.
2.) Name und Adresse des Bewerbers
3.) Stichtag für den Bewerber,
um seine Dokumentation an den Validationagent zu schicken.
4.) Das Datum, wann die Dokumentation
bei der EURid eingegangen ist.
5.) Der Status des Antrages
(Pending = in Bearbeitung, Accepted = Angenommen, Rejected
= Abgelehnt, usw.)
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F:
Was, kann ich machen, wenn ich glaube, dass EURid oder PWC
(PriceWaterhouseCoopers) einen Fehler mit Ihrer Bewertung
bzgl. meiner Bewerbung gemacht haben?
A: Beide Parteien werden die größten Anstrengungen
unternehmen, um sicherzugehen, dass alle Bewerber korrekt
und nach bestem Wissen und Gewissen behandelt werden. Falls
Sie trotzdem glauben, dass Ihre Bewerbung nicht korrekt
bewertet wurde, haben Sie die Möglichkeit, den Bescheid
in einem "Alternative Dispute Resolution Service"
anzufechten. Dieser Service wird noch für diejenigen
eingerichtet, die annehmen, dass die Registry konträr
zur "Public Policy Rule" gehandelt hat.
Bitte
beachten Sie:
Falls sie Widerspruch einlegen, um den Namen auf eine andere
Person zu übertragen, kann es sein, dass die Registrierung
annulliert aber nicht auf den Kläger übertragen
wird. Ist ein weiterer Antrag für den Domainnamen in
der Warteschlange, so wird dieser abgearbeitet. Gibt es
keine anderen Antragsteller für den Namen, so wird
der Domainname nach dem "first-come-first-served"
Prinzip zur generellen Registrierung nach Ablauf der "Sunrise
Period" freigegeben.
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F:
Welche Rahmenbedingungen der EU-Kommission regeln die Vergabe
und den Betrieb der EU-Domains?
A:
Zum einen die Verordnung EG-874/2004 vom 28.4.2004
Deutsch
| Englisch
Zum
anderen die Verordnung Nr. 733/2002 des EU-Parlamentes und
des Rates vom 22. April 2002:
Deutsch
| Englisch
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F: Laufzeit einer registrierten Domain ?
A:
Eine .eu Domain wird mit einer Laufzeit von einem Jahr registriert.
Die Domain wird nach dem Jahrestag verlängert und die
Registrierungsgebühr wird dem Registrar von dessen
Account abgebucht
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F:
Wer schlichtet bei Streitfällen?
A:
Für Streitfälle um „.EU“-Domains ist
gemäß einer Verordnung des Europäischen
Parlaments ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Es wird
laut EU-Verordnung ein der UDRP (Uniform Domain Name Dispute
Resolution Policy) ähnliches Verfahren eingerichtet,
wie es die WIPO (World Intellectual Property Organisation)
bereits seit Jahren unter anderem für .com-Domains
anbietet.
Die
EURid hat hierfür das in Prag ansässige Schiedsgericht
der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik
zum außergerichtlichen Streitschlichter für Streitigkeiten
um .eu-Domains berufen. (www.arbcourt.cz/de/de_index1.htm)
Schiedsgericht
bei Domainschwierigkeiten
http://adreu.eurid.eu
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F:
Was bedeutet first-come first-served?
A:
Das first-come-first-served Prinzip (auch als "Windhundverfahren"
bekannt) ist die Art der Auftragsbearbeitung, die von allen
offiziellen .EU-Registraren und EURid zum Einsatz kommt.
Alle
Aufträge für Vorregistrierungen, Sunrise-Vorregistrierungen
und normalen Domainaufträgen nach dem Landrush werden
mit einem exakten Zeitstempel versehen und in der Reihenfolge
der Auftragserteilung bearbeitet. "Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst.".
Das
Verfahren kommt bei der .EU-Registrierung nicht freiwillig
zum Einsatz, sondern ist Bestandteil der EU-Verordnung 874/2004
vom 28. April 2004 (Artikel 5, Absatz 2) und der EU-Verordnung
733/2002 vom 22. April 2002.
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F:
Welche EU-Domains dürfen für die Registrierung
nicht verwendet werden?
A:
Eurid.eu; registry.eu, nic.eu, dns.eu, internic.eu, whois.eu,
das.eu, coc.eu, eurethix.eu, eurethics.eu, euthics.eu
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F:
Was, wenn ich glaube dass eine Sunrise .eu domain vom Antragssteller
spekulativ oder missbräuchlich registriert wurde?
A:
Jede Partei kann eine ADR Prozedur gegen eine andere Partei,
für die eine .eu Domain registriert wurde, einleiten,
wenn die Kriterien für eine spekulative und missbräuchliche
Registrierung, nach Artikel 21 der Public Policy Rules,
gegeben sind.
Falls
das ADR-Gremium die Beschwerde bestätigt, kann der
Domainname zum Kläger transferiert werden, vorausgesetzt
er erfüllt die Kriterien für eine Registrierung.
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F:
Wie funktionierte der Ablauf in den Sunrise-Phasen vor dem
6. April ?
A:
Während der "Sunrise Period" werden Bewerber
für eine .eu Domain nach dem "first-come-first-served"
Prinzip behandelt.
Jeder
Bewerber für einen Domainnamen muss uns innerhalb von
40 Tagen den akzeptablen Nachweis am Anspruch des Namens
erbringen. Wird einem Antrag erfolgreich stattgegeben, wird
der Domainname auf den Antragssteller delegiert. Der Domainname
wird erst nach einer 40-Tages-Frist verwendbar sein, um
etwaige Fehler und Beschwerden berücksichtigen zu können.
Alle späteren Bewerbungen für den gleichen Namen
werden benachrichtigt. Sämtliche Bewerbungen werden
mit Eingabe des Domainnamens öffentlich einsehbar dargestellt
werden.
Sollte
der erste Bewerber für einen Domainnamen es nicht innerhalb
der 40-Tages-Frist schaffen, den Nachweis am Domainnamen
zu erbringen, wird der Antrag abgelehnt. Der Validierungsagent
prüft dann den zweiten Antrag, bzw. alle weiteren,
bis ein gültiger Antrag gefunden wird. Falls keiner
der Antragssteller innerhalb der 40-Tages-Frist einen gültigen
Nachweis am Namen erbringen kann, wird der Domainname wieder
freigegeben und kann wieder allgemein nach dem Prinzip "first-come-first-served"
registriert werden.
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