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FAQ - EU
    

 

 

Häufig gestellte Fragen:

ZEITPLAN DER EU-VORREGISTRIERUNGSPHASEN UND DER ALLGEMEINEN VERGABE

F: Markenrecht – wir haben das Markenrecht (Wortmarke) für xxx-immobilien. Berechtigt uns diese Marke auch die Domain „Immobilien.eu“ bereits in der ersten Sunrise Periode zu schützen ?

A: Das „Rule-Book“ – also die detaillierte Verordnung, wie genau die Prüfung durch die internationale Unternehmensberatung PriceWaterhouseCooper stattfinden wird, sollte im Laufe des Monats September 2005 online unter: http://www.validation.pwc.be und unter http://eurid.eu publiziert werden. Danach kann ich diese Frage korrekter beantworten. Sicher ist derzeit, dass eine gültige Marke jedes Mitgliedslandes „gleich viel“ wert sein wird. Es ist somit nicht nötig eine Gemeinschaftsmarke zu besitzen. Die beschriebene Marke wird Ihnen die Möglichkeit geben xxx-immobilien.eu und xxximmobilien.eu zu registrieren. Meiner Meinung nach, wird jedoch die Registrierung von immobilien.eu damit nicht möglich sein.

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F: Wie kann ich meine Domainbestellung verfolgen?

A: Sie erhalten bei Aktualisierer einen eigenen Kundenlogin (kostenlos). Innerhalb dieses Bereiches sehen Sie vorab Ihre von Ihnen angelegte „Wunschliste“ an Domains, und nach Zahlung sehen Sie die Bestätigungmitteilung, dass wir die jeweiligen Domains zu den jeweiligen Sunrisephasen einreichen werden. Nach Start der Übermittlung an EURid wird eine spezielle .eu Whois-Datenbank auf den Seiten der EURid zur Verfügung gestellt. Diese ermöglicht es Ihnen, für den eingegebenen Domainnamen folgende Daten abzurufen:

1.) Wieviele Anträge hat EURid für diesen Domainnamen erhalten und in welcher Reihenfolge kamen diese Anträge in das Registrierungssystem.

2.) Name und Adresse des Bewerbers

3.) Stichtag für den Bewerber, um seine Dokumentation an den Validationagent zu schicken.

4.) Das Datum, wann die Dokumentation bei der EURid eingegangen ist.

5.) Der Status des Antrages (Pending = in Bearbeitung, Accepted = Angenommen, Rejected = Abgelehnt, usw.)

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F: Was, kann ich machen, wenn ich glaube, dass EURid oder PWC (PriceWaterhouseCoopers) einen Fehler mit Ihrer Bewertung bzgl. meiner Bewerbung gemacht haben?

A: Beide Parteien werden die größten Anstrengungen unternehmen, um sicherzugehen, dass alle Bewerber korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen behandelt werden. Falls Sie trotzdem glauben, dass Ihre Bewerbung nicht korrekt bewertet wurde, haben Sie die Möglichkeit, den Bescheid in einem "Alternative Dispute Resolution Service" anzufechten. Dieser Service wird noch für diejenigen eingerichtet, die annehmen, dass die Registry konträr zur "Public Policy Rule" gehandelt hat.

Bitte beachten Sie:
Falls sie Widerspruch einlegen, um den Namen auf eine andere Person zu übertragen, kann es sein, dass die Registrierung annulliert aber nicht auf den Kläger übertragen wird. Ist ein weiterer Antrag für den Domainnamen in der Warteschlange, so wird dieser abgearbeitet. Gibt es keine anderen Antragsteller für den Namen, so wird der Domainname nach dem "first-come-first-served" Prinzip zur generellen Registrierung nach Ablauf der "Sunrise Period" freigegeben.

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F: Welche Rahmenbedingungen der EU-Kommission regeln die Vergabe und den Betrieb der EU-Domains?

A: Zum einen die Verordnung EG-874/2004 vom 28.4.2004

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Zum anderen die Verordnung Nr. 733/2002 des EU-Parlamentes und des Rates vom 22. April 2002:

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F: Laufzeit einer registrierten Domain ?

A: Eine .eu Domain wird mit einer Laufzeit von einem Jahr registriert. Die Domain wird nach dem Jahrestag verlängert und die Registrierungsgebühr wird dem Registrar von dessen Account abgebucht

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F: Wer schlichtet bei Streitfällen?

A: Für Streitfälle um „.EU“-Domains ist gemäß einer Verordnung des Europäischen Parlaments ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Es wird laut EU-Verordnung ein der UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) ähnliches Verfahren eingerichtet, wie es die WIPO (World Intellectual Property Organisation) bereits seit Jahren unter anderem für .com-Domains anbietet.

Die EURid hat hierfür das in Prag ansässige Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik zum außergerichtlichen Streitschlichter für Streitigkeiten um .eu-Domains berufen. (www.arbcourt.cz/de/de_index1.htm)

Schiedsgericht bei Domainschwierigkeiten
http://adreu.eurid.eu

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F: Was bedeutet first-come first-served?

A: Das first-come-first-served Prinzip (auch als "Windhundverfahren" bekannt) ist die Art der Auftragsbearbeitung, die von allen offiziellen .EU-Registraren und EURid zum Einsatz kommt.

Alle Aufträge für Vorregistrierungen, Sunrise-Vorregistrierungen und normalen Domainaufträgen nach dem Landrush werden mit einem exakten Zeitstempel versehen und in der Reihenfolge der Auftragserteilung bearbeitet. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.".

Das Verfahren kommt bei der .EU-Registrierung nicht freiwillig zum Einsatz, sondern ist Bestandteil der EU-Verordnung 874/2004 vom 28. April 2004 (Artikel 5, Absatz 2) und der EU-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002.

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F: Welche EU-Domains dürfen für die Registrierung nicht verwendet werden?

A: Eurid.eu; registry.eu, nic.eu, dns.eu, internic.eu, whois.eu, das.eu, coc.eu, eurethix.eu, eurethics.eu, euthics.eu

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F: Was, wenn ich glaube dass eine Sunrise .eu domain vom Antragssteller spekulativ oder missbräuchlich registriert wurde?

A: Jede Partei kann eine ADR Prozedur gegen eine andere Partei, für die eine .eu Domain registriert wurde, einleiten, wenn die Kriterien für eine spekulative und missbräuchliche Registrierung, nach Artikel 21 der Public Policy Rules, gegeben sind.

Falls das ADR-Gremium die Beschwerde bestätigt, kann der Domainname zum Kläger transferiert werden, vorausgesetzt er erfüllt die Kriterien für eine Registrierung.

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F: Wie funktionierte der Ablauf in den Sunrise-Phasen vor dem 6. April ?

A: Während der "Sunrise Period" werden Bewerber für eine .eu Domain nach dem "first-come-first-served" Prinzip behandelt.

Jeder Bewerber für einen Domainnamen muss uns innerhalb von 40 Tagen den akzeptablen Nachweis am Anspruch des Namens erbringen. Wird einem Antrag erfolgreich stattgegeben, wird der Domainname auf den Antragssteller delegiert. Der Domainname wird erst nach einer 40-Tages-Frist verwendbar sein, um etwaige Fehler und Beschwerden berücksichtigen zu können. Alle späteren Bewerbungen für den gleichen Namen werden benachrichtigt. Sämtliche Bewerbungen werden mit Eingabe des Domainnamens öffentlich einsehbar dargestellt werden.

Sollte der erste Bewerber für einen Domainnamen es nicht innerhalb der 40-Tages-Frist schaffen, den Nachweis am Domainnamen zu erbringen, wird der Antrag abgelehnt. Der Validierungsagent prüft dann den zweiten Antrag, bzw. alle weiteren, bis ein gültiger Antrag gefunden wird. Falls keiner der Antragssteller innerhalb der 40-Tages-Frist einen gültigen Nachweis am Namen erbringen kann, wird der Domainname wieder freigegeben und kann wieder allgemein nach dem Prinzip "first-come-first-served" registriert werden.

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