Die
Antragsstellung für Ihre EU-Domain muss direkt über
einen akkreditierten EU-Registrar erfolgen. Eine Bestellung
über einen Webdesigner oder Provider ist nur unter
sehr engen Auflagen überhaupt zulässig. Werden
diese nicht eingehalten, droht der Entzug der bereits delegierten
Domain! Prüfen Sie daher vorab, ob Ihr Geschäftspartner
gelistet ist als EU-Registrar unter: http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=de
Unsere
drei (!) Registrarakkreditierungen finden Sie: DE
| AT
| ZYPERN
Auflagen
unter deren strengen Richtlinien eine Bestellung auch über
einen nicht akkreditierten Provider oder einem Webdesigner
möglich ist http://www.heise.de/newsticker/meldung/62504
Sollte
Ihr Domainanbieter davon nichts wissen, ist Vorsicht geboten!
Warum?
EURid
will für Ihre Domaininhaber möglichst hohe Rechtssicherheit
herstellen. Daher muss sichergestellt werden, dass die Vergabebestimmungen
und AGBs durch alle Beteiligten angenommen werden. Nur so
lässt sich für den Endkunden die nötige Rechtssicherheit
herstellen.